Gemeinderatssitzung vom 08.06.2026

Kelch

Haushalt beschlossen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Aiterhofen unter Vorsitz von Ersten Bürgermeister Adalbert Hösl am 08. Juni 2026 wurden zahlreiche Themen behandelt. Insbesondere beschäftigte sich das Gremium mit dem Erlass der Haushaltssatzung.

Zuerst informierte Bürgermeister Adalbert Hösl den Gemeinderat über eine weitere Amtsniederlegung. Alfred Krä legte sein Amt als Gemeinderat bereits während der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2026 nach Darlegung seiner Beweggründe schriftlich nieder. Kurze Zeit später legte mit Schreiben vom 1. Juni 2026 auch Martin Gebhardt sein Amt als Gemeinderat nieder. Da die Amtszeit des Wahlausschusses inzwischen beendet ist, obliegt es dem Gemeinderat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG, über diese Amtsniederlegungen sowie die Nachrückung der Listennachfolger zu entscheiden. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 8. März 2026 ist als erster Listennachfolger Christoph Paukner und als weitere Nachrückerin Sonja Koller-Reith vorzusehen. Der Gemeinderat stellte die Amtsniederlegungen fest und beschloss, die beiden Nachrücker zu informieren, binnen zwei Wochen ihre Wahl anzunehmen, wie es gem. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) vorgesehen ist. Die Vereidigung der Nachrücker wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.


Bauangelegenheiten


Anschließend wurde der Gemeinderat über Bauanträge informiert, die im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Straubing-Bogen eingereicht wurden. Die Gemeinde wurde bei einer Änderung der Nutzfläche durch Erweiterung des 1. Obergeschosses, der Erstellung einer PV-Anlage <100 KW für den Eigenverbrauch, der Erstellung von Doppelgaragen sowie der Errichtung einer PKW-Stellplatzüberdachung, einer Stahlaußentreppe und einer Pergola beteiligt. Der Bauantrag „Teilabriss, Neubau, Generalsanierung Grundschule Aiterhofen“ wurde durch die Gemeinde ebenfalls im Genehmigungsverfahren eingereicht. Für den Neubau eines Wohngebäudes mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage im Baugebiet Kreuzäcker II wurden Befreiungen bezüglich der Dachneigung sowie der unterirdischen Überschreitung der Baugrenze beantragt. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Gebiet bereits Befreiungen dieser Art erteilt wurden, wurde auch diesem Antrag stattgegeben.

Erlass der Haushaltssatzung und Beschlussfassung über den Finanzplan

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 wurde im Gemeinderat durch Kämmerer Andreas Wanninger ausführlich vorgestellt. Dabei gab es einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Gemeindefinanzen, die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sowie den möglichen Schuldendienst und die freie Finanzspanne. Besonders größere Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden detailliert erläutert. Wie schon im vergangenen Jahr ist aufgrund einer sehr hohen Umlagekraft, die besonders aus Sondereffekten resultiert, auch 2026 noch eine sehr hohe Kreisumlage in Höhe von rund 4 Mio. Euro an den Landkreis abzuführen, die sich allerdings in den kommenden Jahren deutlich reduzieren wird. Ab 2027 wird mit einer Reduzierung der Kreisumlage auf ein „normales“ Niveau der Vorjahre gerechnet. Auch der Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Aiterhofen (KUA) wurde dem Gremium vorgestellt. Diskutiert wurde insbesondere die rechnerische Abwägung der aktuellen Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens in Höhe von 3,6 Mio. Euro, die insbesondere aus Immobilienkäufen resultieren, mit den derzeitigen Rücklagen im Gemeindehaushalt, in einer Höhe von derzeit rund 6 Mio. Euro. Daraus ergibt sich rechnerisch weiterhin eine Schuldenfreiheit der Gemeinde. Die Hebesätze der Gemeinde Aiterhofen wurden wie jedes Jahr einer kritischen Überprüfung unter Zugrundelegung der örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterzogen und neu festgesetzt. Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 wurden für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer auf 330 % festgesetzt und bleiben damit unverändert. Die verabschiedete Haushaltssatzung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14.016.900,- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.024.700,- € ab. Kreditaufnahmen sind im Jahr 2026 nicht vorgesehen. Auch die Finanzplanung bis 2029 wurde ausführlich erläutert und anschließend beschlossen. Daraus ist ersichtlich, dass insbesondere der Umbau, Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule bei einer Kostenschätzung aus 2024 in Höhe von mindestens 11 Mio. Euro in den kommenden Jahren einen immensen finanziellen Kraftakt darstellen wird. Konsolidierungsmöglichkeiten sind zu prüfen und insbesondere freiwillige Leistungen sind umso mehr auf Notwendigkeit zu überprüfen. Die Hebesätze wurden mit 13 zu 2, die Haushaltssatzung mit 11 zu 4 und der Finanzplan mit 10 zu 5 Stimmen beschlossen.

Antrag auf Bildung eines vorberatenden Bauausschusses

Mit Mail vom 11. Mai 2026 stellte Gemeinderat Stefan Buchner den Antrag auf Bildung eines vorberatenden Bauausschusses. Ein solcher Bauausschuss hätte keine Entscheidungsbefugnis, sondern nur meinungsbildende Funktion zur Vorbereitung von Bauangelegenheiten. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis, entschied jedoch nach ausführlicher Diskussion und sachlicher Abwägung aller Argumente mit 8 zu 7 Stimmen gegen die Bildung des Bauausschusses. In einer Mail vom 20. Mai 2026 bat Gemeinderat Florian Eckl um Auskunft zum Sachstand der Grundstücksvergabe bei den Baugrundstücken im Baugebiet Kreuzäcker II. Es wurde mitgeteilt, dass zwei Grundstücke für evtl. Tauschmöglichkeiten gem. Beschluss des Gemeinderates zurückgehalten wurden. Für eine weitere Parzelle, vorgesehen für ein Mehrfamilienhaus, liegt nun ein Bauantrag vor. Nach der durch Gemeinderatsbeschluss vorgesehenen Übereinstimmung mit dem Vergabekonzept und weiterer Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen können nun die weiteren Voraussetzungen für eine notarielle Beurkundung geschaffen werden. Der Wert dieser noch im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke beläuft sich unter Annahme des bisher angesetzten Grundstückspreis auf rund 525.000,– €. Alle anderen Grundstücke sind vergeben und abgerechnet.

Vorübergehender Nachtbetrieb des kombinierten Verkehrsterminals Hafen Straubing-Sand

Der Gemeinderat Aiterhofen hat dem beantragten befristeten Nachtbetrieb des KV-Terminals im Hafen Straubing-Sand während der Generalsanierung der Bahnstrecke Regensburg–Passau zugestimmt. Die Strecke wird von Juli bis Dezember 2026 für den Schienenverkehr weitgehend gesperrt. Um notwendige Gütertransporte weiterhin zu ermöglichen, sollen Güterzüge in diesem Zeitraum auch nachts das Terminal anfahren und verlassen können. Grundlage der Entscheidung war ein vorgelegtes Immissionsschutzgutachten. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei maximal einer Zug-Ein- oder Ausfahrt pro Nacht die geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Nachbarschaft gewahrt bleiben. Verladetätigkeiten während der Nacht sind nicht zulässig. Der Gemeinderat knüpfte seine Zustimmung unter anderem an die Forderung, dass verkehrssichernde Maßnahmen an Bahnübergängen so gestaltet werden, dass zusätzliche Signalhörner der Zugführer nicht notwendig sind. Zudem soll täglich jeweils nur ein Halbzug einfahren. Nach Ende der Streckensperrung sollen wieder ausschließlich die bisherigen Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr gelten. Mit Blick auf den künftig zunehmenden Betrieb des KV-Terminals bekräftigte die Gemeinde außerdem ihre Forderung nach einem baulichen Lärmschutz in Richtung der Ortschaft Sand, der auch bereits in einem Beschluss 2012 gefordert wurde.

Mitteilungen und Sonstiges

Im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Bahnstrecke zwischen Obertraubling und Passau ist die Ertüchtigung eines Feldweges auf Höhe Amselfing erforderlich. Der entlang der Bahnstrecke verlaufende Weg soll bahnseitig verbreitert, ausgekoffert und mit neuem Frostschutzaufbau versehen werden. Das Höhenprofil bleibt unverändert. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Die betroffenen Landwirte wurden bereits informiert und haben der Maßnahme zugestimmt. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.