„Absolutes Halteverbot“ am Gerätehaus der FF Geltolfing – Vorgehen bei der Auflösung von Urnengräbern beschlossen
Am letzten Dienstag traf sich der Gemeinderat Aiterhofen zur ersten Sitzung in diesem Jahr. Unter Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Hösl musste über das Vorgehen bei der Auflösung von Urnengräbern, über die Erhöhung von verschiedenen Aufwandsentschädigungen und ein „Absolutes Halteverbot“ am Gebäude der FF Geltolfing entschieden werden. Der Gemeinderat wurde auch ausführlich über aktuelle, gemeindliche Angelegenheiten informiert.
Zunächst wurde der Gemeinderat über Bauanträge informiert, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden. Dies waren drei Neubauten von Einfamilienhäusern mit jeweils einer Doppelgarage in Aiterhofen. Verschiedene Bauvorhaben wurden auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet. Darunter die Nutzungsänderung für ein Dachgeschoss, die Erweiterung einer bestehenden Garage und Erstellung eines Parkplatzes, die Geländeauffüllung einer landwirtschaftlichen Fläche, Ersatzbau für einen bereits bestehenden Funkmasten und die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis. Ebenfalls musste der Gemeinderat über eine Anfrage auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kreuzäcker II“ entscheiden. Nach eingehender Prüfung stellte das Gremium eine Befreiung in Aussicht.
Absolutes Halteverbot bei der FF Geltolfing
Da durch haltende und parkende Fahrzeuge vor dem Feuerwehrgerätehaus der FF Geltolfing immer häufiger die Zufahrt versperrt wird, ordnete der Gemeinderat „Absolutes Halteverbot“-Schilder und ein Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt Gemeinde Aiterhofen“ an.
Entschädigungen werden erhöht
Die Schulweghelfer der Gemeinde Aiterhofen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von derzeit 8,50 Euro pro Stunde. Da diese bei Wind und Wetter, für die Sicherheit der Schulkinder im Straßenverkehr sorgen und die derzeitige Aufwandentschädigung nicht mehr zeitgemäß ist, beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung des Betrags auf 12,00 Euro pro Stunde. Derzeit werden wieder dringend Schulweghelfer gesucht, weshalb demnächst ein Flyer erscheint. Auch die Entschädigungen der Gerätewarte und Jugendwarte der gemeindlichen Feuerwehren wurden angepasst.
Vorgehen bei Auflösung von Urnengräbern
Seit 2007 werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Urnennischen an den Urnenwänden vergeben. Da die Ruhefrist dieser Gräber 15 Jahre beträgt, ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit Urnengräber aufgelöst werden. Deshalb legte der Gemeinderat am Friedhof für die Aufnahme der Asche aufgelöste Grabflächen fest.
Gemeindebus „Aitrachtal-Linie“ wird eingestellt
Die Gemeinden Aiterhofen, Salching und Leiblfing haben sich im Jahre 2021 dazu entschlossen eine zusätzliche Nahverkehrsline anzubieten. Die Aitrachtal-Buslinie startete im September 2021. Da das Angebot kaum angenommen wird und nicht im Verhältnis zu den Kosten steht, beschloss der Gemeinderat die Einstellung der Aitrachtal-Buslinie.
Abschluss eines betriebsärztlichen Vertrages
Die betriebsärztliche Versorgung der Bediensteten der Gemeinde erfolgte bislang durch Fr. Dr. Oswald vom Landratsamt Straubing-Bogen. Diese ist nun Ende Oktober in den Ruhestand getreten. Zukünftig wird eine betriebsärztliche Versorgung durch das Landratsamt eher unwahrscheinlich sein, weshalb sich der Gemeinderat zu einer Betreuung durch das Klinikum St. Elisabeth entschied.
Neuerlass und Aufhebung von Satzungen
Im Prüfungsbericht zur Überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 bis 2019 wurde darauf hingewiesen, dass die bei der Gemeinde Aiterhofen vorhandene Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1992 nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Die Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt daher, die Satzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages neu zu erlassen. Dementsprechend wurde die Mustersatzung im Hinblick auf die Gemeinde Aiterhofen überarbeitet. Auch wurde die Satzung über die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgaben für Kleineinleiter auf den aktuellen Stand gebracht. Beide Satzungen wurden vom Gemeinderat beschlossen und treten zum 01.03.2023 in Kraft. Ebenfalls von der Überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen wurde die Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung. Diese wurde vom Gremium nun rückwirkend zum 01.01.2018 aufgehoben.
ILE Gäuboden
Im März 2012 haben sich die Gemeinden Aiterhofen, Feldkirchen, Irlbach, Leiblfing, Oberschneiding, Salching und Straßkirchen zur ILE Gäuboden in Form einer besonderen Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG zusammengeschlossen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft war es, bestimmte Aufgaben zu zentralisieren. Um die festgelegten Handlungsfelder künftig rechtssicher abwickeln zu können (Finanzierung, Vergaben, Vertragsabschlüsse usw.) wurde die Findung einer entsprechenden Rechtsform angestrebt. Für die ILE Gäuboden scheint hier die Rechtsform des Zweckverbandes als am sinnvollsten. Eine entsprechende Satzung hierzu wurde von den Geschäftsstelleitern der ILE ausgearbeitet. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt sowie die vorgelegte Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes ILE Gäuboden ausreichend zur Kenntnis und stimmte der Gründung des Zweckverbands zu.
Spenden
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde das Gremium darüber informiert, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2022 Spendengelder für gemeinnützige Zwecke angenommen hatte. Nach der allgemeinen Verkehrsanschauung handelt es sich dabei um sozialadäquate Zuwendungen. Die Zuwendungsliste wird mit dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ berichtete Bürgermeister Adalbert Hösl über den Zuschuss des Kreisjugendrings (100 Euro) für die Neugründung der Kinderfeuerwehr Aiterhofen/Niederharthausen. Auch von der Gemeinde wurde ein entsprechender Zuschuss von 100 Euro gewährt. Der Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr wird am 31.3.2023 den Radweg an der B8 im Ortsteil Geltolfing offiziell freigeben.