Gemeinderatssitzung vom 26.11.2020

Kelch

Glasfaseranschluss Grundschule noch in diesem Jahr

Aiterhofen: (st) Die Gemeinderatssitzung am letzten Donnerstag unter dem Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Hösl war geprägt von vielen Informationen zum Hochwasserschutz an der Donau und den geforderten Beteiligtenleistungen der Gemeinde. Neben Bauanträgen waren Beschlüsse für das Bauleitplanverfahren zur Einbeziehungssatzung „Ittlinger Weg I“ erforderlich. Ausführlich informierte der Bürgermeister auch wieder über viele weitere Angelegenheiten in der Gemeinde.

Zunächst wurden dem Gemeinderat die Bauvorhaben vorgelegt, die auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung weitergeleitet wurden. Dies waren der Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus im Ortsteil Asham und die Kniestockerhöhung und Neuerstellung des Dachstuhls an einem bestehenden Wohnhaus im Ortsteil Sand.

Bauleitplanung

An einer Stichstraße westlich der Unteren Dorfstraße soll im Anschluss an die bestehende Bebauung noch eine Bauparzelle ausgewiesen werden. Hierzu wurde ein erforderliches Bauleitplanverfahren für eine Einbeziehungssatzung mit der Bezeichnung „Ittlinger Weg I“ eingeleitet. Mittlerweile konnte dazu der Verfahrensschritt „öffentliche Auslegung“ durchgeführt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat entsprechend abgewogen. Änderungen der Planung waren nicht erforderlich. Aus diesem Grund konnte dann in einem weiteren Tagesordnungspunkt der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Hochwasserschutz

Im Gemeindebereich Aiterhofen sind die Maßnahmen „Hochwasserschutz im Ortsteil Hermannsdorf“ und „Hochwasserschutz Hermannsdorf-Ainbrach – vorgezogene Maßnahme“ bereits umgesetzt. Für den HWS Hermannsdorf-Ainbrach wurde der Gemeinde im Januar 2015 eine Vereinbarung über Beteiligtenleistungen vorgelegt, über deren Höhe mehrmals verhandelt wurde. Eine Bezahlung durch die Gemeinde erfolgte bisher nicht. Im Dezember 2019 wurde dann das Planfeststellungsverfahren zum Donauausbau, welches auch den Hochwasserschutz beinhaltet, abgeschlossen. Ende Juli dieses Jahres wurde der Gemeinde vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf der gesamte aktuelle Sachstand vorgestellt und erläutert. In diesem Zusammenhang wurden der Gemeinde die Vereinbarungen über Leistungen zum Ausbau der Hochwasserschutzmaßnahmen Hermannsdorf Ainbrach (Maßnahme ist einschließlich dem Schöpfwerk Ainbrach bereits fertiggestellt) und den restlichen Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand-Entau, soweit diese das Gemeindegebiet Aiterhofen betreffen und lt. Wasserwirtschaftsamt Beteiligtenleistungen der Gemeinde auslösen, übergeben. Da das WWA aufgrund der Corona-Pandemie derzeit vor Ort nicht zur Verfügung steht, erläuterte Bürgermeister Adalbert Hösl dem Gemeinderat die bisherige Historie zu diesem Thema und informierte ihn anhand eine Power-Point-Präsentation des Wasserwirtschaftsamtes über alle Einzelheiten zum geplanten Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen. Dabei zeigte er die einzelnen Abschnitte des Hochwasserschutzes (bereits erstellte und noch zu errichtende) auf, die nach Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes Beteiligtenleistungen der Gemeinde auslösen bzw. welche keine auslösen.

Der Abschluss beider Kostenvereinbarungen ist nach Mitteilung des WWA Voraussetzung für die Finanzierungsgenehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Erst auf Grundlage dieser können Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Der Baubeginn für den Polder Sand-Entau ist im Frühjahr 2021 vorgesehen. Um diesen Termin einhalten zu können, ist die Finanzierungsgenehmigung Ende November erforderlich.

Wie der Bürgermeister nach Vorstellung des gesamten Vorhabens am Polder Sand-Entau erläuterte, ist eine Beteiligtenleistung der Gemeinde jedoch umstritten. Nach Meinung auch weiterer Donauanliegergemeinden bestehen keine Verpflichtungen der Gemeinden, Beiträge für den Hochwasserschutz an Gewässern I. und II. Ordnung zu übernehmen. Dies wäre höchstens als freiwillige Leistung der Gemeinde zu werten, die jedoch unter Berücksichtigung angespannter Haushalte dem Haushaltsrecht grundsätzlich widersprechen. Die Kosten des Ausbaus tragen gemäß dem Bayerischen Wassergesetz die Unternehmer, also der Freistaat Bayern. An Gewässern I. Ordnung beteiligt sich auch der Bund an diesen Kosten.

Nach einer ausführlichen und umfangreichen Diskussion wurde in einem einstimmigen Beschluss festgestellt, dass zunächst weitere Gesprächsergebnisse, u.a. mit dem Bayerischen Gemeindetag abzuwarten sind. Aktuell wird einer Unterzeichnung der Vereinbarungen über Beteiligtenleistungen der Gemeinde nicht zugestimmt. Das Engagement der Wasserwirtschaft zum Ausbau des Hochwasserschutzes wird jedoch ausdrücklich begrüßt. Dieser Ausbau wird als wichtiger Schutz für alle Donauanlieger gesehen, der vom Freistaat Bayern ohne Bauverzögerung nach hochwasserschutzfachlichen Kriterien umgehend umzusetzen ist.

Feldwege

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Adalbert Hösl den Gemeinderat über die Anschaffung eines Hubwagens für den Bauhof. Über Beschwerden von stark verschmutzten Feldwegen wurde ebenfalls berichtet. Diese, über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen sind vom Verursacher zu beseitigen. An der Herzog-Tassilo-Grundschule erfolgt noch in diesem Jahr der Glasfaseranschluss, der im Rahmen des entsprechenden Förderprogramms bewilligt wurde. Weiterhin wurde auf die neu gestaltete Webseite der Gemeinde hingewiesen, die unter www.aiterhofen.de abrufbar ist.