
Neue Stellplatzsatzung beschlossen – Übung der Bundeswehr im nördlichen Gemeindegebiet
In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag unter dem Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Hösl wurde u. a. eine neue Stellplatzsatzung erlassen und einem Verkehrsspiegel in Hunderdorf zugestimmt. Informiert wurde der Gemeinderat auch über viele gemeindliche Belange, wie die Ergebnisse der Elternbefragung an der Kita Maria Schutz und einer Übung der Bundeswehr im Bereich der Aitrach Ende Juli.
Zunächst wurden dem Gemeinderat Bauanträge, die im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt eingereicht wurden, vorgelegt. Dies waren zwei Geländeaufschüttungen. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.
Eine Bauherrin beantragte die Ausnahme von der am 23.10.2023 beschlossenen Veränderungssperre des Bebauungsplans „Begegnungs- und Bildungscampus Aiterhofen“. Hier geht es um die Nutzungsänderung von einem bestehenden Fünf-Familienhauses zu Ferienapartments. Die Verwaltung hielt hierzu Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde. Hierbei wurde bestätigt, dass eine Erteilung einer Ausnahme keine Wirkung auf den Bestand der Veränderungssperre hat. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.
Stellplatzsatzung neu erlassen
Durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erfuhr die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 eine wichtige Änderung. Aus der Sicht des Gesetzgebers stehen Deregulierung und Entbürokratisierung dabei im Fokus. Die relevanten Änderungen betreffen vor allem das gemeindliche Satzungsrecht, unter anderem auch die Stellplatzsatzung (StS). Der Art. 47 BayBO (Stellplätze, Verordnungsermächtigung) wurde in zwei grundlegenden Punkten geändert. Zum einen sind Stellplätze nur noch zu errichten, wenn die Gemeinde diese Pflicht durch Satzung angeordnet hat. Zum anderen darf die Anzahl von Stellplätzen nur noch kleiner gleich der festgelegten Anzahl in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sein. Mit Ablauf der Übergangsregelung zum 30.09.2025 tritt auch eine neue Ausführung der GaStellV ab dem 01.10.2025 in Kraft. Hierbei erhöht sich unter anderem die Anzahl der Stellplätze für Gebäude mit Wohnungen von bisher 1 Stellplatz je Wohneinheit auf 2 Stellplätze je Wohneinheit. Besucherparkplätze werden nicht mehr gefordert. Regelungen zur Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung können ab dem 01.10.2025 nicht mehr getroffen werden. Auch dann nicht, wenn der sogenannte Bestandsschutz für vorhandene Stellplatzsatzungen, welche vor dem Systemwechsel schon den vorgegebenen Höchstgrenzen der GaStellV entsprechen, greift. Um auch in Zukunft eine Stellplatzpflicht für Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu haben ist eine „neue“ Stellplatzsatzung ab dem 01.10.2025 notwendig. Ein entsprechender Satzungsentwurf auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde dem Gemeinderat vorgelegt, erläutert und anschließend vom Gremium erlassen.
Verkehrsspiegel wird aufgestellt
Auf Antrag einer Bürgerin fand im Mai eine Verkehrsschau im Ortsteil Hunderdorf statt. Grund dafür war die mögliche Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Gemeindeverbindungsstraße 24. Bei dem Ortstermin wurde festgestellt, dass an der gegebenen Stelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt und das Sichtdreieck von 85 Metern zwar knapp eingehalten wird. Jedoch befürworten aufgrund eingeschränkter Einsehbarkeit der Kurve aus Richtung Ittling sowie oft überhöhter Geschwindigkeit des aus Richtung Ittling kommenden hohen Verkehrsaufkommens die beteiligen Behörden die Aufstellung eines Verkehrsspiegels. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis uns stimmte dem Vorhaben zu. Für die Kommunalwahl 2026 sind der Gemeindewahlleiter und sein Stellvertreter zu bestellen. Die Gemeinde Aiterhofen bestellt Andreas Dorfner zum Wahlleiter und Thomas Rott zum stellvertretenden Wahlleiter.
Baugebiet „Kreuzäcker III“
Mit der Fellinger-Straße-Grundbesitz GmbH schloss die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag für die Erschließung und weitere Vereinbarungen für das Baugebiet „Kreuzäcker III“. Außerdem wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Baugebiet „Kreuzäcker III“ als Satzung beschlossen.
Elternbefragung an der Kita Maria Schutz
Für das Kitajahr 2024/2025 wurde eine Elternbefragung für den Kindergarten und die Kinderkrippe der Kindertagesstätte Maria Schutz durchgeführt. Die Rücklaufquote belief sich im Bereich Kindergarten auf etwa 60%, im Bereich Krippe auf 78%. Die überwiegend positiven Ergebnisse wurden dem Gemeinderat bekanntgegeben. Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ berichtete Bürgermeister Adalbert Hösl ausführlich über verschiedene gemeindliche Belange. Unter anderem informierte er über eine von 23.07. bis 25.07.2025 stattfindende Übung der Bundeswehr. Hierzu wird im nördlichen Gemeindebereich über die Aitrach eine Faltbrücke verlegt. In dieser Zeit ist das Befahren der Aitrachbrücke nicht möglich.
Termine der Gemeinde
Am 16.10.2025 findet um 19 Uhr die Bürgerversammlung der Gemeinde Aiterhofen im Gasthaus Karpfinger statt. Am 06.11.2025 um 19 Uhr lädt der Bürgermeister die Führungskräfte der Vereine zu einer Besprechung im Gasthaus Karpfinger ein.