Gemeinderatsbericht vom 04.08.2025

Kelch

Neue Spielplatzsatzung beschlossenParksituation für Beschäftigte der Grundschule wird verbessert

Eine umfangreiche Tagesordnung war in der Gemeinderatssitzung am Montag (04.08.2025) abzuarbeiten. Thema war unter anderem eine notwendige neue Spielplatzsatzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans für das Baugebiet „Straubinger Straße“. Auch wurden hierzu die nötigen Satzungen beschlossen.  Informiert wurde der Gemeinderat ausgiebig über verschiedene gemeindliche Belange.

Zunächst wurden dem Gemeinderat ein Bauantrag, der im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt eingereicht wurde, vorgelegt. Dies war die Außen- und Teilinnenrenovierung, die Brandschutzertüchtigung der Türen und Raumabschlüsse mit Außenfluchttreppe, die Errichtung einer PV Dachanlage und die Dachsanierung des Pfarr- und Jugendheimes in Aiterhofen. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis. Weiter wurde den Beschlüssen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet „Am Krähweg“ zugestimmt.

Baugebiet „Straubinger Straße“

Für das Baugebiet „Straubinger Straße“ wurden vom Gemeinderat für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 37 die Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der Feststellungsbeschluss gefasst. Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 25. Auch der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde als Satzung beschlossen.

Parksituation für Beschäftigte der Grundschule

Um für die Beschäftigten der Grundschule Aiterhofen und der Offenen Ganztagsbetreuung Aiterhofen Parkplätze zu schaffen, beschloss der Gemeinderat für diesen Zweck Parkplätze auszuweisen. Hierzu werden in der Schulgasse, auf Höhe der Mehrzweckhalle die vorhandenen Parkplätze mit den Zeichen „Parken Anfang“, „Von Montag bis Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr nur Berechtigte der Grundschule“ sowie „Parken Ende“ angeordnet. Die Katholische Kirchenstiftung Aiterhofen beantragte im Juli 2025 die Überbauung eines gemeindlichen Grundstücks für die Errichtung einer Fluchttreppe im südöstlichen Bereich des Gebäudes. Da dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie zur Einhaltung aktueller Bau- und Brandschutzvorschriften notwendig ist und die öffentliche Verkehrsfläche als Parkplatz nicht beeinträchtigt wird, stimmte der Gemeinderat dem Antrag zu.

Neue Spielplatzsatzung

Durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erfuhr die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 eine wichtige Änderung. Die relevanten Änderungen betreffen vor allem das gemeindliche Satzungsrecht, unter anderem auch die bestehende Kinderspielplatzsatzung. Die größten Änderungen hier sind, dass Spielplätze nur noch zu Errichten sind, wenn die Gemeinde diese Pflicht durch Satzung angeordnet hat, die Pflicht kann erst bei der Errichtung von mehr als fünf Wohneinheiten entstehen (vorher bei mehr als drei Wohneinheiten), Regelungen zur Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhalt dürfen nicht mehr getroffen werden, es kann nur noch ein Spielplatz mit angemessener Größe und Ausstattung gefordert werden (hierbei gibt die Mustersatzung eine angemessene Größe vor welche ähnlich der bisherigen Größe ist) und ein Ablösezwang für Gebäude, die in der Nähe eines öffentlichen Spielplatzes errichtet werden, kann nicht mehr festgelegt werden. Um auch in Zukunft eine Spielplatzpflicht für Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu haben ist eine „neue“ Spielplatzsatzung ab dem 01.10.2025 nötig. Die Gemeinde beschließt den Erlass einer neuen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“.

Kommunalwahl 2026

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Adalbert Hösl darüber, dass das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mit einem Schreiben mitgeteilt hat, dass aufgrund der Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag) festgelegt wurde. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag an den Wahlberechtigten herausgegeben werden.

Schlechtes Mobilfunknetz in manchen Gemeindeteilen

Der Bürgermeister berichtete auch über das derzeit schlechte Mobilfunknetz in manchen Ortsteilen. Als Grund dafür nennen die Mobilfunkanbieter den immer mehr zunehmenden und massiven Bedarf an mobilen Daten. Mit dem Betreiber des vor kurzem errichteten Mastens Nähe Kreuzberg, der American Tower Company, wurde daher Kontakt aufgenommen. Mit dem geplanten Umzug der Sendeanlagen soll sich ab der KW 40 eine Verbesserung der Mobilfunkqualität bemerkbar machen. Auch für den weiteren Masten am nördlichen Ortsende von Aiterhofen ist die Inbetriebnahme im vierten Quartal 2025 geplant. Auch dadurch wird eine Verbesserung der Mobilfunkqualität erreicht.

Elternbefragung an der OGTS und Mini-Kita

Der Gemeinderat wurde auch über die kürzlich stattgefundene Elternbefragung an der OGTS und der Mini-Kita informiert. Diese fiel bei einer hohen Rücklaufquote in beiden Fällen erfreulich positiv aus. Auf Anfrage eines Gemeinderates bezüglich einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SR11 teilte das Landratsamt mit, dass bereits im Jahr 2019 hierzu eine Verkehrsschau stattfand. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei wegen der Erschließung de Grundstücke über die Untere Dorfstraße nicht möglich. Offizielle Erschließungsstraßen zur SR11 sind nicht vorhanden. Es wurde vorgeschlagen, in diesem Bereich ein Geschwindigkeitswarngerät aufzustellen und die Geschwindigkeit aufzuzeichnen und entsprechend auszuwerten. Das Landratsamt wird die Situation dann nochmal überprüfen.

Generalsanierung der Grundschule

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat unter anderem verschiedene Fachplaner zu beauftragen für die Generalsanierung und Erweiterung der Herzog-Tassilo-Grundschule.