Gemeinderatssitzung vom 22.09.2026

Kelch

Für den Gemeinderat Aiterhofen standen viele Bauanträge und der Relaunch der Homepage auf der Tagesordnung.

Am Dienstag, den 22.09.2026, trat der Gemeinderat der Gemeinde Aiterhofen unter dem Vorsitz des Ersten Bürgermeisters Adalbert Hösl zusammen. Neben zahlreichen Bauanträgen hatte das Gremium unter anderem auch über die Schülerbeförderung der Grundschüler für das Schuljahr 2026/2027 zu entscheiden.

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Hösl über Bauanträge, die im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Straubing-Bogen eingereicht wurden. Hierbei handelte es sich um eine Nutzungsänderung zum Einbau eines Apartments in einem ehemaligen Stall, eine Umnutzung von Büroräumen, die Wandmontage eines Spanntuchtransparents, eine Geländeauffüllung, die Brandschutzertüchtigung der Berufsfachschule für Pflege und Altenpflegehilfe und die Umnutzung eines Kellerraums in der MiniKita „Aitrach Momis“ in einen Bewegungsraum. Der Gemeinderat erteilte zudem nach eingehender Kenntnisnahme die benötigten Befreiungen zu den Bauanträgen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Holzbauweise sowie dem Neubau einer Lagerhalle mit Lackier- und Sozialbereich. Für die Grundschüler aus der Aitrachwiese II stellt die Gemeinde weiterhin einen Schulbus bereit. Auch in Geltolfing wird das Angebot fortgeführt. Dort soll mit einer neu anzuordnenden Haltestelle im Baugebiet Kreuzäcker II vor allem die Sicherheit der Schulkinder verbessert werden. Beide Beschlüsse fasste der Gemeinderat einstimmig obwohl für den Großteil der Kinder aus den genannten Bereichen kein gesetzlicher Anspruch besteht, da der Schulweg unter 2 Kilometer liegt. Da die Internetseite der Gemeinde Aiterhofen nicht mehr den Stand der Technik erfüllt wurden seitens der Verwaltung mehrere Angebote für einen Relaunch der Homepage eingeholt. Hierbei wurde ein Anbieter gefunden, welcher bayernweit über 1.000 Internetauftritte von Kommunen betreibt und über dessen Backend u. a. ein kostensparendes online-Gemeindebladl generiert werden kann. Aufgrund eines Förderprogramms, welches zum 31.07.26 ausgelaufen ist, erfolgte die Beauftragung durch Bürgermeister Hösl als Eilentscheidung.

Zuschussrichtlinien für freiwillige Leistungen

Ein Bauherr plant auf dem südlichen Teil eines Grundstücks in der Ringstraße den Bau einer Lagerhalle und beantragt hierfür eine zusätzliche Zufahrt über die Kirchmattinger Straße, wobei die grundsätzliche Erschließung über die Ringstraße bereits gesichert ist. Der zusätzlichen Zufahrt wurde grundsätzlich zugestimmt. Die benötigte Fläche soll dem Antragsteller zum Erwerb angeboten werden. Anschließend wird der Sachverhalt erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Die Zuschussrichtlinien für freiwillige Leistungen der Gemeinde an Vereine usw. sollen überarbeitet werden. In der Vergangenheit wurden hierzu dem Gemeinderat verschiedene Zuschussrichtlinien anderer Gemeinden zur Verfügung gestellt und darum gebeten eigene Vorschläge mit einzubringen. Da sich die neuen Richtlinien weitestgehend an denen der Nachbargemeinde anlehnen sollen wurden die vorgebrachten Vorschläge in diese mit eingearbeitet bzw. ergänzt. Die im Gemeinderat erarbeitete Version soll nun von der Verwaltung ausgefertigt und zur Beschlussfassung erneut vorgelegt werden.

Mitteilungen und Sonstiges

Bürgermeister Hösl informierte das Gremium über eine Anfrage zur Einschränkung des nächtlichen Kirchenläutens, da dieses auch nachts im Abstand von 15 Minuten ertönt. Das liturgische Glockenläuten ist als religiöser Brauch grundrechtlich geschützt und stellt eine grundsätzlich zumutbare sozialadäquate Beeinträchtigung dar. Über den Sachverhalt wurde mit der Pfarrei Rücksprache gehalten. Sowohl ein eingegangener Antrag eines absoluten Halteverbots in der Unteren Dorfstraße als auch ein Antrag bezüglich eines Zebrastreifens in der Oberen Dorfstraße werden bei der nächsten Kreisverkehrsschau berücksichtigt, da es sich hierbei jeweils um Kreisstraßen handelt. Aufgrund Einwendungen der Deutschen Bahn bezüglich des Schienenersatzverkehrs werden die Maßnahmen zum Lückenschluss der Oberbauverstärkung auf der Kreisstraße SR 22 von der Gemeindeverbindungsstraße nach Ainbrach in Richtung der Franz-Xaver-Brücke und der Deckenbau der Brücke vom Landkreis Straubing-Bogen auf das Jahr 2027 verschoben. Zwei Anträge für Verkehrsspiegel in der Hofmarkstraße und im Wiesenweg wurden abgelehnt: An der Hofmarkstraße ist die Kreisstraße ausreichend einsehbar, zudem könnten Verkehrszeichen verdeckt werden. Am Wiesenweg müssen Radfahrer aus dem Feldweg aufgrund der Vorfahrtsregelung ohnehin besonders auf den Verkehr achten. Der bestehende Vertrag der Gemeinde Aiterhofen über den Betrieb der bestehenden, gemeindeeigenen Ladesäulen wurde gekündigt. Die Verwaltung hat Verhandlungen mit neuen Anbietern aufgenommen. Die Bürgerversammlung findet nicht wie ursprünglich geplant am 19.11.26, sondern am 05.11.26 um 19:00 Uhr statt. Für die Baugebiete „Am Krähweg“ sowie „Straubinger Straße“ wurde jeweils durch Bürger ein Normenkotrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Erste Bürgermeister erörterte die Prüfung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung. Eine Zweckentfremdungssatzung soll verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum etwa durch Kurzzeitvermietung, Leerstand oder übermäßige gewerbliche Nutzung dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Doch der Weg dorthin ist aufwendig: Die Gemeinde müsste zunächst einen angespannten Wohnungsmarkt belastbar nachweisen und dafür umfangreiche Daten zu Mieten, Wohnungsbestand, Leerstand und Nachfrage erheben und fortlaufend aktualisieren. Für den großen Aufwand der Datenerhebung und Datenpflege steht die Befugnis zur Nutzungsbeschränkung durch Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in keinem Verhältnis. Bezüglich des geplanten Baus eines Umspannwerks durch Tennet wurde der Gemeinderat über den aktuellen Sachstand informiert. Anschließend wechselte das Gremium in den nicht öffentlichen Sitzungsteil.