Gemeinderat beschließt geänderte Haushaltssatzung für 2026.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aiterhofen hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 unter dem Vorsitz des Ersten Bürgermeisters Adalbert Hösl und der Anwesenheit vieler Zuhörer die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 in geänderter Fassung neu beschlossen. Anlass hierfür war das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das Landratsamt Straubing-Bogen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte mit Bescheid vom 21. August 2026 die Genehmigung der für die ursprünglich geplante Umsetzung der Grundschulmaßnahme vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Finanzplanungsjahre versagt. Die Maßnahme ist in der geplanten Variante aus Kostengrüden nicht im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben und daher nicht umsetzbar. In der Begründung wurde auf eine geänderte Sachlage hinsichtlich der Umsetzung und somit deren Unfinanzierbarkeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hingewiesen.
Die ursprünglich vorgesehene Umsetzung in drei Bauabschnitten über das Kommunalunternehmen Aiterhofen als Generalübernehmer wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht weiterverfolgt.
Die Gemeinde hält jedoch ausdrücklich an der Fortführung der Planungen für die Grundschule fest. Gleichzeitig sollen alternative Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden. Dabei sollen insbesondere neue rechtliche Möglichkeiten berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine wirtschaftlich tragfähige und den bestehenden Anforderungen entsprechende Lösung zu entwickeln.
Mit dem erneuten Beschluss wird die Haushaltssatzung 2026 ohne Verpflichtungsermächtigungen erlassen. Die Fortführung der Planungsmaßnahmen an der Grundschule bleibt davon unberührt.