Gemeinderatsbericht vom 21.10.2025

Kelch

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 und Rechnungsprüfung – Schüler aus Aitrachwiese werden weiterhin befördert

Wichtige Themen gab es in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21.10.2025, unter Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Hösl, zu besprechen. Unter anderem beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 und der Rechnungsprüfung sowie der Beförderung der Grundschüler aus dem Bereich Aitrachwiese. Auch wurde der Gemeinderat über verschiedene gemeindliche Belange informiert.

Zunächst wurden dem Gemeinderat Bauvorhaben, die im Genehmigungsverfahren eingereicht wurde, vorgelegt. Dieses waren der Anbau eines Lagers an einen bestehenden Lebensmittelmarkt und der Teilabbruch und Bestandserweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit acht Wohneinheiten sowie der Neubau von drei Garagen. Einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kreuzäcker II“ für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.

Rechenschaftsbericht und Rechnungsprüfung

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich vorgetragen und eingehend zur Kenntnis genommen. Über die vor Kurzem stattgefundene örtliche Rechnungsprüfung berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Reiner Mittig. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 konnte nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung einstimmig festgestellt und damit auch die Entlastung erteilt werden.

Beförderung der Grundschüler

Die Schülerbeförderung für Kinder aus dem Bereich Aitrachwiese II wird seit Juli 2007 für jedes Schuljahr neu beschlossen, da der Schulweg für alle Kinder aus diesem Gebiet unter zwei Kilometern beträgt. Die Beförderung dieser Kinder ist somit eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die jährlich Kosten in Höhe von circa 3.500 Euro verursacht und nicht förderfähig ist. Im Schuljahr 2025/26 besuchen 19 Kinder (2024/25 waren es 15) aus dem Bericht Aitrachwiese/Untere Dorfstraße die Grundschule Aiterhofen. Der Gemeinderat stimmte für die Weiterführung der Beförderung der Grundschulkinder aus diesem Gebiet. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch besteht. Bei rückgängiger Nutzung wird die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2026/27 eventuell eingestellt.

Antrag auf Parken auf dem Gehweg

Im September 2025 reichten Anwohner des Ainbracher Wegs einen Antrag auf Parken auf dem Gehweg ein. Der Ainbracher Weg ist eine Erschließungsstraße mit Wendeplatte und einseitigem Gehweg. Der ruhende Verkehr wird in Aiterhofen durch de Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern kontrolliert. Im August wurden auch Fahrzeuge im Bereich des Ainbracher Wegs verwarnt, die auf dem Gehweg parkten. Die Anwohner beantragen nun, dass entweder die Kontrolle des Ainbracher Wegs durch die KVÜ ausgesetzt wird oder die Anordnung der Verkehrszeichen „Parken auf Gehwegen in Fahrtrichtung“. Der Gemeinderat lehnte den Antrag nach eingehender Diskussion ab,

Kein neuer Verkehrsspiegel in Sand

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Adalbert Hösl über ein Anfang Oktober eingegangenes, in dem die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung des Sander Donauwegs in die Donaustraße beantragt wurde. Dem Bürger wurde mitgeteilt, dass in diesem Bereich die Geschwindigkeit auf 10 km/h reduziert ist und dort regelmäßig Verkehrsschauen mit der Deutschen Bahn stattfinden. Aus Sicht der Behörde bietet ein Verkehrsspiegel nur bedingte Sicherheit. Vor allem im Winter oder bei schlechter Witterung besteht die Gefahr, dass der Spiegel beschlagen oder angefroren ist und nicht die notwendige Sicht bietet. Deshalb ist eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels in diesem Bereich nicht sinnvoll.