Künftig Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Aiterhofen

Leider werden in Bereichen in der Gemeinde Aiterhofen, die aus nachvollziehbaren Gründen durch entsprechende Beschilderung mit Halte- bzw. Parkverbot gekennzeichnet sind vermehrt Verstöße festgestellt. Ebenfalls werden Bereiche, die als „Kurzparkzonen“ vorgesehen sind leider vermehrt als Dauerparkplätze genutzt. U. a. führt diese Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer immer wieder auch zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn die Einsicht in den Straßenbereich an Ausfahrten von Parkplätzen durch dauerhaftes Parken behindert wird. Zunächst wurde versucht, solch uneinsichtiges und rücksichtsloses Verhalten durch Anbringen von Hinweiszetteln in den Griff zu bekommen. Dies war leider nicht erfolgreich. Deshalb hat der Gemeinderat Aiterhofen bereits in seiner Sitzung am 7.4.2023 beschlossen, dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern für den ruhenden Verkehr beizutreten. Der Zweckverband hat die Aufnahme in seiner Sitzung vom 16.11.2023 behandelt und die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altötting hat die Aufnahme mit Schreiben vom 7.12.2023 genehmigt.  Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass die Verkehrsüberwachung seit März 2024 erfolgt und Verstöße im ruhenden Verkehr entsprechend geahndet werden. Wir bitten im gegenseitigen Interesse um Einhaltung der entsprechenden Regeln, so z. B. auch in den „Kurzparkzonen“ (Parken max. 1 Stunde von 7 – 18 Uhr) um Verwendung von Parkscheiben.