Weiterer Termin für Vortrag zur Patientenverfügung steht fest
Wer soll im Falle, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann, für mich entscheiden und wie? Diese wichtigen Fragen waren im Fokus eines sehr informativen und interessanten Vortrages im Rahmen der ILE Gäuboden Seniorenarbeit.
Die Referenten Elisabeth Pongratz und Marion Schießl, beides sehr engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Franziskus Hospiz-Verein Straubing-Bogen e.V., informierten im Rahmen der Veranstaltung über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Mit Freude konnte die Seniorenbeauftragte Erika Eisenschink die zahlreichen Teilnehmer aus den sieben Gemeinden ILE Gäuboden begrüßen. Die große Nachfrage aus der Bürgerschaft bestätigte sie in der Entscheidung, dieses wichtige Thema als Vortragsthema zu wählen.
Zu Beginn des Vortrags händigten die Referentinnen an alle Teilnehmer die diesbezüglichen Vordrucke des Hospizvereins aus, damit jeder gleich die Möglichkeit hatte, aktiv mitzumachen und die sich daraus ergebenden Fragen gleich zu klären. Sie klärten darüber auf, dass es rechtlich nicht möglich ist für die Ehepartner oder die Familie in diesen Situationen ohne Vorsorgevollmacht zu entscheiden. Daher ist sie ein sehr wichtiges Dokument, welches bereits auch für junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr gilt.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in allen in der Vollmacht angegebenen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber sich nicht mehr selbst äußern kann.
Anschließend wurden die Begrifflichkeiten, was eine Patientenverfügung überhaupt ist, erklärt. Sie ist eine schriftliche Willenserklärung einer Person für den Fall, dass diese ihren Willen nicht mehr selbst bilden bzw. äußern kann.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, für sich selbst zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei ihm durchgeführt werden. Die behandelnden Ärzte benötigen deshalb für jede Therapie die Zustimmung des Patienten, die dann die rechtliche Voraussetzung für sein Handeln ist.
Es können Situationen eintreten, in denen Menschen nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu entscheiden und auszudrücken. Gerade dann hilft eine vorher verfasste Patientenverfügung dem behandelnden Arzt und den Angehörigen, zu wissen, welche Behandlung der oder die Betroffene in dieser Situation wünscht oder nicht wünscht.
Im Anschluss des Vortrages wurden von den Referentinnen noch Fragen beantwortet und sie verwiesen auf die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch die Mitarbeiter des Hospizvereins.
Die Seniorenbeauftragte bedankte sich bei den Referentinnen mit einem Präsent. Da die Nachfrage sehr groß war und nicht alle interessierten Bürger teilnehmen konnten, wurde bereits ein Folgetermin am Montag, den 25. Juli 2022 um 18 Uhr im Bürger- und Kulturtreff in Oberpiebing vereinbart. Wegen Begrenzung der Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung bei der Seniorenbeauftragten Erika Eisenschink, Tel.: 09426/1645, erforderlich.